Die IKT-Basis für Smart City Projekte, Sensoren und Netzwerke, Big Data Analytics und Cloudlösungen erfordert mitunter das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten. Je nach Ausgestaltung des Projekts muss vor Inbetriebnahme eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt werden. Die Prüfung, ob eine derartige Folgeabschätzung erforderlich wird, erfolgt in zwei Schritten:
Zunächst wird gegen die DSFA – Mußliste der Datenschutzkonferenz geprüft. Ist eine Verarbeitung in der Muß-Liste enthalten, muss zwingend eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt und veröffentlicht werden.
Im zweiten Schritt müssen die Kriterien der Leitlinie im WP 248 der Art. 29 Gruppe geprüft werden. Treffen zwei und mehr der Kriterien zu, ist ebenfalls eine Datenschutzfolgeabschätzung zwingend durchzuführen.
Ob eine Datenschutzfolgeabschätzung
für eine geplante Maßnahme verpflichtend durchzuführen ist, können Sie hier prüfen:
https://umfragen.prisecon.de/index.php/648693?
Wir bieten Kommunen und Landkreisen an, die Projektleitung für eine Datenschutzfolgeabschätzung zu übernehmen. Mit Dr. jur. W. Steinmetz als DSFA-Leitung steht ihnen ein erfahrener Jurist und Dipl. Informatiker begleitend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns über das Formular und beschreiben uns Ihr geplantes Projekt.