Das Ziel des Gesetzentwurfes ist, dass alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung mit dem Ziel der Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit auf den Weg bringen. Mieter wie Hausbesitzer sollen Klarheit darüber bekommen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahren zu rechnen ist.
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Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein. “…“
(Quelle: Pressemitteilung des BMWK;
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230816-einheitliche-waermeplanung-fur-ganz-deutschland.html)